AGB

Schwarzer Gabelstapler Handel und Service Gmbh
Gewerbestraße 05
A – 2525 Günselsdorf
Tel.: +43 2256 202 48
Fax: +43 2256 202 49
E-Mail: office01@gabelstapler.at

  1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund folgender Allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen (im folgenden AGB genannt).

1.2 Die AGB gelten durch die Abgabe von Bestellungen von Seiten des Kunden (in welcher Form auch immer) in allen Hinsichten als ausdrücklich anerkannt. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allfällige allgemeine Einkaufsbedingungen des Vertragspartners von der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH sind selbst dann nicht bindend, wenn die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind auch dann so auszulegen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken. Abweichungen von den AGB sind nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsführung der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH schriftlich bestätigt werden (und auch dann nur für den betreffenden Geschäftsfall).

1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH gelten sinngemäß in allen Staaten der Europäischen Union.

 

  1. Vertragsabschluss

2.1 Angebote und Verkaufsunterlagen der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich bei Abholung. Transport- und Versicherungskosten werden gewichtsabhängig erst beim Versand ermittelt und in Rechnung gestellt. Kaufverträge und Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Käufers seitens der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH zustande. Ihre Rechtswirksamkeit erwächst auch mit telefonischer Annahme des Auftrages durch die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH. Sämtliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH. Die allfällige Einrede, auf Schriftform verzichtet zu haben, ist gegenstandslos.

2.2 Werden nicht näher bestimmte Eigenschaften festgelegt, so liefert die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maßangaben und technische Daten stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH berechtigt, auch in laufenden Lieferverträgen das geänderte Produkt zu liefern.

 

  1. Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahmeverzug

3.1 Der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das Transportmittel auszuwählen. Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Sitz der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer oder den berechtigten Abholer geht die Gefahr auf den Käufer über. Für gelieferte Ware wird seitens der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH ohne Ausnahme eine Transportversicherung abgeschlossen, die dafür anfallenden Kosten trägt der Käufer. Die Transportversicherung oder eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Werden Versand oder Übergabe aus von der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3.2 Nicht schriftlich angekündigte Liefertermine können sowohl unter- als auch überschritten werden. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH durch Vorlieferanten und Hersteller. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so kann der Käufer mittels eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von 2 Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne Verschulden der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche an die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH sind ausgeschlossen.

3.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin das Lager verlassen hat, dem Frachtführer übergeben wurde oder dem Käufer die nachweisbare Versandbereitschaft sei es auch telefonisch gemeldet wurde.

3.4 Der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen, die auch gesondert verrechnet werden können, anzunehmen.

3.5 Fälle höherer Gewalt entheben die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH von der Lieferpflicht. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH unabhängigen störenden Ereignisse und Erschwerungen der Liefermöglichkeit. Hierzu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grunde auch immer, seitens einer bestehenden oder der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH beabsichtigten Bezugsquelle. In solchen Fällen ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3.6 Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme der Ware nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, so steht es der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH nach ihrer Wahl das Recht zu, entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen und Erfüllung zu verlangen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf, oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren. Die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Für die Dauer des Abnahmeverzuges des Käufers ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern.

3.7. Die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes ist ausgeschlossen.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich netto (ohne Abgaben, Steuern etc.) und gelten für Lieferung ab dem Lager der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH. Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Entsorgungskosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer trägt der Käufer.

4.2 Sind in den Verkaufspreisen öffentliche oder sonstige Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH berechtigt, diese Veränderung an den Käufer weiterzugeben. Eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung nicht unerheblich zu Lasten der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH eingetretene Veränderung von Fremdwährungskursen erlaubt sich die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH eine entsprechende Vertragsanpassung oder vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Etwaige ungerechtfertigte Abzüge werden rückverrechnet. Wird der in der Rechnung genannte Zahlungszeitraum überschritten, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung oder Benachrichtigung bedarf. Unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte und Schadenersatzansprüche ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% per Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen.

4.4 Für den Fall des Verzuges trägt der Käufer sämtliche der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH aufgewendete vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare, Mahn- und Inkassospesen.

4.5 Gerät der Käufer in Verzug oder werden der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH Umstände bekannt, die nach dem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen, insbesondere Einstellung seiner Zahlungen, Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über sein Vermögen, so ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH berechtigt, alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder teilweise erfüllen Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen sowie Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH ist insbesondere dazu berechtigt, ausstehende oder weitergehende Belieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder geeignete Sicherheitsleistungen durchzuführen. Außerdem ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH in diesem Fall berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten und nicht gemäß den Geschäftsbedingungen vollständig bezahlten Waren zu begehren. Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 20% der ausstehenden Fakturenwerte zu.

4.6 Sämtliche Zahlungen des Kunden werden stets zur Begleichung seiner ältesten Verbindlichkeiten verwendet. Eingehende Zahlungen des Kunden werden zuerst auf Spesen und Kosten jeglicher Art, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Anderslautende Widmungen oder Bestimmungen des Kunden sind unwirksam.

4.7 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag dem Konto der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks, Wechsel oder Bankeinziehungsaufträgen. Schecks werden nur zahlungshalber gegen Erstattung der Diskont- und Einziehungsspesen angenommen. Zurückhaltungen oder Verkürzungen von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Mängel an gelieferten Waren oder Dienstleistungen, aus welchem Titel immer, sind nicht zulässig. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die gegen die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH bestehen sollten, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang stehende Forderungen der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH gegen zurechnen, es sei denn, dass diese Forderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, sie gerichtlich festgestellt oder von der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH ausdrücklich anerkannt wurden. Sämtliche Zessionsverbote sowie sinngemäß gleichlautende Bedingungen des Kunden sind ungültig.

4.8. Terminsverlust tritt ein, wenn der Käufer mit auch nur einer Teilzahlung mehr als zwei Wochen in Verzug ist. Bei Terminsverlust ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt und haftet der Käufer für jeden daraus resultierenden Schaden.

 

  1. Rücktritt

Die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH ist nach ihrer Wahl berechtigt, insbesondere bei Vorliegen der unter Punkt 4 angeführten Gründe, entweder auf der Abnahme der bestellten Waren zu bestehen und vom Kunden die Erfüllung des Vertrages zu verlangen, oder vom Auftrag, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, zurückzutreten. Im Falle des Rücktrittes ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH berechtigt, als Schadenersatz eine Stornogebühr in Höhe von 20% (berechnet vom Nettofakturenwert) zu fordern. Diese Konventionalstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Dasselbe Recht steht der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH bei ungerechtfertigtem Vertragsrücktritt durch den Kunden zu. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen durch die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH wird dadurch nicht ausgeschlossen.

 

  1. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH garantiert und leistet 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Übergabe) Gewähr dafür, dass die von ihr gelieferten Waren bei Einhaltung der Behandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Waren unter zumindest allgemein handelsüblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweisen und behalten. Sollten erweiterte Leistungen (wie z.B.: Vor Ort Service) vereinbart sein, hat der Käufer die entsprechenden Bedingungen, insbesondere der Rückstellung oder Abholung der Ware zu beachten, und die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH im Nichteinhaltungsfalle allfällige Versandspesen und sonstige Bearbeitungskosten zu ersetzen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft auf welche Weise auch immer verändert worden ist. Für Folgeschäden, auch am gesamten Kaufgegenstand, wird keinerlei Haftung übernommen.

6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge ist spätestens 8 Tage nach Übernahme der Ware zu erheben. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Nachbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelnden Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen, oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis gutzuschreiben. Für Produkte, die nicht von der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH hergestellt worden sind, beschränkt sich ihre Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Hersteller. Die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH haftet nicht für die Angaben der Hersteller. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind (aus welchem Rechtsgrund auch immer) ausgeschlossen.

6.3 Mengendifferenzen und sichtbare Beschädigungen müssen bei Warenübernahme der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware gilt als Beweis für Menge, einwandfreier Umhüllung und Verpackung. Verspätete Reklamationen können nicht anerkannt werden.

6.4 Innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten übernimmt die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH im Falle der Nachbesserung eines gerügten und von ihr anerkannten Mangels die Kosten für die hierfür aufgewendete Arbeitszeit sowie die zur Mängelbehebung erforderlichen Materialkosten. Ersetzte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH über. Alle sonstigen, mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Kosten, (wie z.B. Transportkosten), trägt der Käufer, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

6.5 Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Abnutzung, sowie ungewöhnliche äußere Einflüsse entstanden sind. Von ihrer Gewährleistung ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH weiters befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Originalzeichen an den Produkten geändert oder beseitigt werden. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware an die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH zurückzustellen. Die Produkte müssen bei der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH frei eintreffen und werden von der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH unfrei ausgeliefert. Durch Reparatur oder Garantieaustausch tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist in Kraft. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, die Ware nicht von der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH geliefert wurde oder die Rücksendung nicht den gemachten Angaben entspricht, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweiligen gültigen Servicepreisen der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH sowie die Rücktransportkosten und allfällige Versandspesen berechnet.

6.6 Die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH haftet bei Schadenersatzansprüchen lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wobei die Beweislast den Geschädigten trifft. Insoweit für die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage kommt, haftet die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH auf Grund des Produkthaftungsgesetzes für sämtliche Personen- oder Sachschäden, die der Verbraucher erleidet, gegenüber Unternehmen jedoch bloß für Personenschäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt worden sind. Insbesondere übernimmt die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH keinerlei Haftung für Schadenersatzansprüche Dritter, Datenverlust, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

6.7 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz (in der jeweils gültigen Landesfassung) oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu überbinden. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Käufer, die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH schad- und klaglos zu halten. Sollte der Käufer selbst im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er gegenüber der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH ausdrücklich auf jeglichen Regress. Für Mängelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten haftet die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH bloß bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.8 Für Angaben der den gelieferten Produkten beigefügten Betriebsanleitungen oder Produktbeschreibungen der Herstellerfirmen übernimmt die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH keine Haftung. Die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH leistet ferner keine Gewähr für die Brauchbarkeit der gelieferten Waren zu einem bestimmten Zweck des Käufers.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden, der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit ihrer Durchsetzung verbundenen Kosten vor. Des Weiteren gelten der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Das Eigentum an allen durch die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH gelieferten Waren geht erst mit dem Erlöschen aller bei der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH bestehenden Verbindlichkeiten des Käufers auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn der Käufer für bestimmte von ihm bezeichneten Waren Zahlung leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung der Saldoforderungen der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware ohne besondere Ankündigung zurückzunehmen oder zu pfänden. Durch die Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, dies wird durch die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH ausdrücklich erklärt. Die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung berechtigt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen an die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- und Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH abzufahren. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Eingriffen von Dritten auf Vorbehaltsware hat der Käufer unverzüglich der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH schriftlich zu benachrichtigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH entstandenen Ausfall. Die Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Käufer.

7.3 Bei Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertragsverstößen des Käufers ist die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH zwingend dazu berechtigt, ohne das Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Käufers durch Beauftragte an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.

 

  1. Schutz- oder Urheberrechte

8.1 Die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass die von ihr gelieferten Waren keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Eine behauptete Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte ist der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH unverzüglich und umfassend zur Kenntnis zu bringen. Bei für der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH entstehenden Schäden durch die verletzte Informationspflicht, hält der Käufer die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH schad- und klaglos.

8.2 Software ist urheberrechtlich geschützt. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, darf der Kunde diese weder kopieren noch Dritten zur Nutzung überlassen. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Es gelten die Lizenzbestimmungen der Hersteller. Durch öffnen der versiegelten Verpackungen werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist nicht möglich.

8.3 Bei den zu dem Lieferumfang gehörenden Programmen handelt es sich um von Seiten der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH ungeprüfte Standard-Software. Für deren Funktion, Mängelfreiheit und evtl. Fehlerhaftigkeit übernimmt die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

 

  1. Export bzw. Wiederausfuhr von Produkten

9.1 Bei Export der Ware ist der Käufer alleine verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen auf seine eigenen Kosten zu sorgen. Die Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH erteilt keine wie immer geartete Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Ware.

9.2 Handelt es sich um Produkte, die der Technologietransferkontrolle für ausländische Technologiewaren unterliegen (in der jeweils geltenden Fassung), erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung der geltenden gesetzlichen Verpflichtungen in der jeweiligen Landesfassung des Käufers. Diese Verpflichtung ist jedem weiteren Inlandsabnehmer des Käufers zu überbinden.

 

  1. Datenschutz

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Daten erfasst und verarbeitet werden.

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Geschäftssitz der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH vereinbart. Es gilt EU-Recht. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse oder sonstige Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Schwarzer und dem Käufer wird die ausschließliche Anwendung materiellen und formellen österreichischen Rechts, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des IPRG, vereinbart.

Die Feststellung der Zuständigkeit erfolgt nach Absenderadresse der Lieferpapiere und Fakturen der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

12.1. Der Käufer ist verpflichtet, der Schwarzer Gabelstapler Handel und Service GmbH bis zur beidseitigen und vollen Vertragserfüllung etwaige Änderungen seiner Adresse unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Erklärungen auch dann als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet wurden.

12.2. Jegliche Änderung des Vertrages bedarf zur ihrer Gültigkeit der Schriftform.